Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens zählt zu den komplexesten Vorhaben, vor denen Unternehmer – insbesondere im mittelständischen Bereich – stehen. Familienunternehmer, Private Clients und auch beratende Steuerkanzleien sehen sich dabei mit zahlreichen rechtlichen, steuerlichen und strategischen Fragen konfrontiert. Meist handelt es sich um einmalige Entscheidungen von großer Tragweite: Es geht um Lebenswerke, Mitarbeiter und erhebliche Vermögenswerte. Hier ist vertrauensvolle und fachkundige Beratung entscheidend, um Fallstricke zu vermeiden und optimale Ergebnisse zu erzielen. Unsere Kanzlei hat sich sowohl auf die anwaltliche Vertretung in solchen Transaktionen als auch auf die notarielle Umsetzung spezialisiert. Das bedeutet: Wir stehen als Rechtsanwälte parteiisch auf Ihrer Seite, prüfen, gestalten und verhandeln Ihren Unternehmenskaufvertrag mit der gebotenen Sorgfalt – rechtlich und steuerlich fundiert. Anders als ein Notar, der bei bestimmten Schritten neutral beurkunden muss, vertreten wir als Rechtsanwälte ausschließlich Ihre Interessen und sorgen dafür, dass Sie in jeder Phase bestens geschützt sind. Im Falle der notariellen Umsetzung eines ausverhandelten Kaufvertrags oder ggf. auch ohne anwaltliche Vertretung der Parteien stellen wir sicher, dass rechtlich ein ausgewogener Vertrag erreicht wird.
Asset Deal oder Share Deal? – Struktur, Vorteile und steuerliche Unterschiede
Zu Beginn eines Unternehmenskaufs steht die grundlegende Weichenstellung: Asset Deal oder Share Deal? Bei einem Asset Deal erwirbt der Käufer einzelne Vermögenswerte (Assets) direkt vom Unternehmen. Dazu können z. B. Maschinen, Immobilien, Vorräte oder Kundenverträge gehören. Der Käufer kauft also nicht die Gesellschaft selbst, sondern nur ausgewählte Bestandteile. Vorteil dieser Struktur: Man kann genau bestimmen, welche Teile des Geschäfts übertragen werden sollen und haftet nicht automatisch für sämtliche Altlasten. So können problematische Bereiche oder unbekannte Verbindlichkeiten ausgeklammert werden. Allerdings macht gerade diese Einzelübertragung jeden Vermögenswerts den Asset Deal oft aufwendiger – rechtlich wie organisatorisch. Man muss jeden Vertrag und Gegenstand einzeln übertragen und dabei den Grundsatz der Bestimmtheit beachten. In einigen Fällen genießt die Belegschaft sogar ein Widerspruchsrecht beim Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse im Rahmen eines Asset Deals (§ 613a BGB). Ein Asset Deal bietet sich häufig an, wenn nur ein Teilbetrieb verkauft werden soll oder wenn der Käufer gezielt nur bestimmte wertvolle Teile aus einem Unternehmen herauslösen möchte – etwa in einer Krisensituation, um Risiken zu begrenzen.
Demgegenüber steht der Share Deal: Hier übernimmt der Käufer die Gesellschaftsanteile (Shares) vom Verkäufer, z.B. bei einer GmbH den Geschäftsanteil. Damit geht das gesamte Unternehmen als rechtliche Einheit auf den Käufer über – mit allem, was dazugehört. Alle Verträge, Rechte und Pflichten bleiben bestehen, der Käufer tritt unmittelbar in die Stellung des bisherigen Gesellschafters ein. Diese Variante ist in der Praxis oft schneller und einfacher abzuwickeln, da das Unternehmen als Ganzes übergeht und z.B. Kundenbeziehungen, Lieferverträge, Mietverhältnisse und Arbeitsverträge unverändert fortlaufen. Für die Mitarbeiter findet kein Arbeitgeberwechsel statt, was einen Share Deal oft sozial schonender gestaltet. Allerdings übernimmt der Käufer automatisch alle bestehenden Verbindlichkeiten und Risiken des Unternehmens (sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird). Auch steuerlich gibt es markante Unterschiede: Für Verkäufer ist ein Share Deal in der Regel günstiger, weil etwa Gewinne aus dem Anteilverkauf oft begünstigt besteuert werden. Für Käufer hingegen bietet der Asset Deal Vorteile, da erworbene Vermögenswerte steuerlich abgeschrieben werden können und ein „Step-up“ in den Anschaffungskosten erfolgt. In Summe hängt die Wahl Asset vs. Share Deal von vielen Faktoren ab – rechtliche und steuerliche Überlegungen sowie Haftungsumfang spielen eine maßgebliche Rolle.
Wichtig zu wissen: In Deutschland unterliegen Share Deals bei bestimmten Gesellschaften der notariellen Beurkundung. Insbesondere der Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen muss notariell beurkundet werden. Das bedeutet, ein Notar muss den Anteilskaufvertrag beurkunden, was zusätzliche formelle Schritte und Kosten nach sich zieht (die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreiswert). Beim Asset Deal besteht hingegen keine generelle Beurkundungspflicht des gesamten Vertrags. Nur einzelne übertragene Güter können eine notarielle Form erfordern – etwa wenn Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte Teil des Deals sind oder wenn wesentliches Betriebsvermögen nach § 311b BGB übertragen wird. In solchen Fällen wird der Notar für diese speziellen Übertragungen hinzugezogen, während der Rest der Assets formlos per Vertrag übergehen kann. Wir beraten Sie frühzeitig, welche Struktur (Asset oder Share Deal) in Ihrem konkreten Fall sinnvoll und erforderlich ist – auch vor dem Hintergrund der Formvorschriften und Kosten.
Vertragsprüfung, Gestaltung und Verhandlung (APA/SPA)
Ist die Transaktionsform geklärt, kommt es auf einen wasserdichten Kaufvertrag an – sei es ein Asset Purchase Agreement (APA) oder ein Share Purchase Agreement (SPA). Unsere Kernleistung liegt in der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung solcher Unternehmenskaufverträge. Wir entwerfen für Sie individuell angepasste Verträge, die Ihre Position optimal absichern. Dabei bringen wir unser gesamtes gesellschaftsrechtliches Know-how ein und berücksichtigen stets die steuerlichen Auswirkungen jeder Klausel. Als Ihre anwaltlichen Vertreter führen wir die Vertragsverhandlungen und stellen sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben – parteilich auf Ihrer Seite, mit der notwendigen Durchsetzungskraft und Erfahrung aus vielen Transaktionen.
Ein guter Unternehmenskaufvertrag regelt alle wichtigen Punkte klar und ausgewogen. Dazu gehören vor allem Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten. Hier gibt es unterschiedliche Modelle, die je nach Situation eingesetzt werden. Wir erläutern Ihnen verständlich die Optionen – etwa ob ein fester Kaufpreis sinnvoll ist oder variable Komponenten eingebaut werden sollten. Kaufpreisanpassungsklauseln sind heute üblich und können verschieden ausgestaltet sein: Ein häufiger Mechanismus ist die Vereinbarung von Closing Accounts, also eine Anpassung des Preises auf Basis einer Bilanz zum Closing-Zeitpunkt. Alternativ kann man ein Locked Box-Verfahren nutzen. Beim Locked-Box-Mechanismus wird der Kaufpreis auf Grundlage eines historischen Stichtags (oft der letzte testierte Jahresabschluss) festgelegt und als Festpreis vereinbart. Spätere Änderungen der Vermögenslage bis zum Vollzug bleiben unberücksichtigt – das Risiko der Zwischenperiode liegt also beim Käufer. Um diesen zu schützen, verpflichtet sich der Verkäufer bei einer Locked Box vertraglich zu einem strikten No-Leakage-Regime, d.h. es dürfen keine Vermögensabflüsse zwischen dem Stichtag und dem Closing zu seinen Gunsten erfolgen. Eine andere Möglichkeit ist die Vereinbarung einer Earn-Out-Komponente. Ein Earn-Out bedeutet, dass ein Teil des Kaufpreises variabel gestaltet wird und von der zukünftigen Performance des Unternehmens abhängt. Erreicht die Firma nach der Übernahme bestimmte definierte Ziele (z. B. Umsatz oder Gewinnziele), erhält der Verkäufer nachträglich eine zusätzliche Zahlung. Durch solche Earn-Out-Klauseln kann man unterschiedliche Preisvorstellungen überbrücken und das Risiko zwischen den Parteien aufteilen.
Neben dem Kaufpreismechanismus sind Garantien und Gewährleistungen zentral. Wir sorgen dafür, dass Ihr Vertrag ein angemessenes Gewährleistungsgerüst enthält. Die Verkäuferseite muss in der Regel bestimmte Zusicherungen zum Unternehmen abgeben – etwa dass Bilanzen korrekt sind, keine versteckten Lasten bestehen, wichtige Verträge gültig und gekündigt sind, keine Rechtsstreitigkeiten anhängig sind usw. Solche Garantiekataloge dienen dem Käuferschutz: Sollte sich später herausstellen, dass eine Zusicherung falsch war, hat der Käufer in der Regel Anspruch auf Schadensersatz oder Kaufpreisminderung. Umgekehrt achten wir für Verkäufer darauf, Gewährleistungen klar zu begrenzen und Haftungsobergrenzen, Schwellenwerte (de minimis / Basket) und Verjährungsfristen zu vereinbaren, damit kein unkalkulierbares Risiko im Nachgang entsteht.
Gerade Steuerklauseln verdienen besondere Aufmerksamkeit. Oft stellt sich die Frage, wer für etwaige Steuern aus der Zeit vor der Übernahme haftet und wie steuerliche Risiken zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Wir gestalten für Sie rechtssichere Steuerklauseln, die solche Punkte regeln. Typischerweise wird vereinbart, dass der Verkäufer für sämtliche Steuern aus vorübertragungsbezogenen Perioden einzustehen hat (Steuerfreistellung). So wird der Käufer vor bösen Überraschungen geschützt, etwa wenn eine spätere Betriebsprüfung Steuerverbindlichkeiten aus früheren Jahren aufdeckt. Außerdem werden Verantwortlichkeiten rund um Steuererklärungen und Mitwirkung bei Betriebsprüfungen definiert. Dank unserer Expertise im Steuerrecht können wir diese Klauseln so formulieren, dass Ihre finanziellen Interessen gewahrt bleiben und keine doppelten Belastungen entstehen. Insgesamt legen wir Wert auf klare, verständliche Vertragsbedingungen, die möglichen Streit bereits vorbeugen. Von Haftungsbegrenzungen über Wettbewerbsverbote bis zu Closing-Bedingungen (wie Zustimmungen Dritter oder Behördenfreigaben) – jeder Aspekt wird von uns durchdacht und zu Ihrem Vorteil verhandelt.
Steuerliche Strukturierung und vorbereitende Maßnahmen
Ein besonderer Mehrwert unserer Kanzlei liegt in der steuerlichen Strukturierung von Unternehmenskäufen und -verkäufen. Bereits in der Planungsphase beziehen wir steuerliche Überlegungen intensiv mit ein – oft werden wir genau aus diesem Grund frühzeitig in Transaktionen eingebunden. Unser interdisziplinärer Ansatz (Rechtsanwälte mit steuerlichem Hintergrund) ermöglicht es uns, Gestaltungsoptionen zu erkennen, die rein juristischen Beratern manchmal entgehen. So prüfen wir z. B., ob vor einem Unternehmensverkauf bestimmte Umwandlungen sinnvoll sind, um steuerliche Vorteile zu erzielen. Denkbar ist etwa die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft vor dem Verkauf (um von Holdingstrukturen oder dem Teileinkünfteverfahren zu profitieren), die Abspaltung von Immobilien oder Randgeschäften in separate Gesellschaften (um diese separat zu veräußern oder aus der Bilanz zu nehmen) oder ein Formwechsel der Gesellschaft (z. B. von einer Personengesellschaft in eine GmbH), um steuerlich begünstigte Rahmenbedingungen zu schaffen. Solche Vorstrukturierungen erfordern sorgfältige Planung und Abstimmung mit Ihrem Steuerberater – wir begleiten diesen Prozess eng. Unsere Erfahrung zeigt, dass durch eine clevere Vertrags- und Umwandlungsgestaltung oft erhebliche steuerliche Belastungen vermieden oder gestundet werden können. Wir behalten die steuerlichen Folgen jeder Vertragsgestaltung im Blick und arbeiten Hand in Hand mit den steuerlichen Beratern unserer Mandanten. Das Ergebnis sind maßgeschneiderte Lösungen, die rechtlich einwandfrei und zugleich steuerlich optimal sind. Dieses Zusammenspiel von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht ist eine unserer besonderen Stärken und ein Grund, warum uns viele Mandanten und Kooperationspartner (z. B. Steuerkanzleien) ihr Vertrauen schenken.
Zusammenarbeit mit Spezialisten: Due Diligence, Kartell- und AWG-Prüfung
Ein Unternehmensverkauf oder -kauf ist ein vielschichtiger Vorgang, der verschiedene Fachdisziplinen berührt. Wir konzentrieren uns auf unsere Kernkompetenzen – die rechtliche und steuerliche Gestaltung und Begleitung des Vertragswerks – und koordinieren bei Bedarf weitere Spezialisten. So ist fast immer eine Due-Diligence-Prüfung angeraten, in der das Zielunternehmen auf Herz und Nieren geprüft wird (finanziell, rechtlich, steuerlich, technisch etc.). Solche Prüfungen führen wir in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht gerne gemeinsam mit Ihnen durch; für andere Bereiche wie die finanzwirtschaftliche Due Diligence oder technische Umweltprüfungen ziehen wir bei Bedarf erfahrene Partner hinzu. Ähnlich verhält es sich mit behördlichen Genehmigungen: Ab einer gewissen Transaktionsgröße oder in regulierten Branchen müssen unter Umständen kartellrechtliche Freigaben eingeholt werden (Fusionskontrolle) oder eine Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) erfolgen, falls z.B. ein ausländischer Investor involviert ist. Diese regulatorischen Aspekte übernehmen wir nicht selbst in der Tiefe, sondern arbeiten hier mit bewährten Kooperationskanzleien zusammen, die auf Kartellrecht bzw. Außenwirtschaftsrecht spezialisiert sind. Wir behalten jedoch die Kontrolle über den Prozess und sorgen für einen reibungslosen Informationsfluss. Für Sie als Mandant bedeutet das: alles aus einer Hand koordiniert. Sie haben uns als zentralen Ansprechpartner, der dafür sorgt, dass alle Teilaspekte – von der Vertragsgestaltung über Due Diligence bis hin zu notwendigen Genehmigungen – zeitlich und inhaltlich ineinandergreifen. Durch dieses Netzwerk an Spezialisten können wir gewährleisten, dass kein Aspekt übersehen wird, ohne dass Sie sich selbst um die Beauftragung und Steuerung weiterer Berater kümmern müssen.
Unternehmensnachfolge und interne Anteilsübertragungen
Nicht jeder Unternehmensverkauf erfolgt an einen externen Dritten oder Investor. Häufig stehen Unternehmensnachfolgen an, bei denen ein Betrieb intern weitergegeben wird – etwa an ein Familienmitglied, einen vorhandenen Mitgesellschafter, an Führungskräfte oder Mitarbeiter (Management-Buy-Out) oder im Rahmen einer geplanten Erbfolge. Auch in diesen Konstellationen stehen wir Ihnen mit unserer ganzen Erfahrung zur Seite. Gerade wenn es um die Übergabe des Lebenswerks geht, sind neben den juristischen Details oft auch familiäre, emotionale und finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Wir unterstützen familiengeführte Unternehmen dabei, Nachfolgelösungen zu finden und rechtssicher umzusetzen, die sowohl den scheidenden Unternehmer als auch die nächste Generation zufriedenstellen. Dabei kümmern wir uns um die vertragliche Umsetzung interner Anteilsübertragungen, etwa in Form von Schenkungen mit Auflagen, gestaffelten Verkäufen (z.B. zunächst Minderheitsanteile an Mitarbeiter, später Mehrheit) oder die Einrichtung von Familienpools und Nachfolgestiftungen – je nachdem, was gewünscht und sinnvoll ist. Selbstverständlich gelten auch hier die meisten Grundsätze wie bei externen Unternehmenskäufen: Eine saubere Vertragsgestaltung, klare Regelungen zur Zahlung (und ggf. Finanzierung durch den Nachfolger), Gewährleistungen sowie steuerliche Strukturierung (z.B. Nutzung von Freibeträgen bei familieninternen Übertragungen) sind unerlässlich. Wir verstehen die besonderen Dynamiken solcher internen Transaktionen und agieren mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Ihr Vorteil: Sie können sich auf einen reibungslosen juristischen Ablauf verlassen und sich gleichzeitig darauf konzentrieren, den Übergang innerhalb des Unternehmens zu gestalten. Ob komplette Unternehmensübergabe an die Kinder oder Teilverkauf von Anteilen an langjährige Mitarbeiter – wir sorgen dafür, dass alles rechtssicher, fair und im Einklang mit Ihren Vorstellungen dokumentiert wird.
Ein Unternehmensverkauf oder -kauf – ob extern oder intern – ist ein anspruchsvolles Projekt. Mit unserer spezialisierten anwaltlichen Begleitung schaffen Sie die Grundlage für einen erfolgreichen Abschluss. Wir verbinden juristische Präzision mit praxisnaher Beratung und behalten auch die kaufmännischen und steuerlichen Implikationen stets im Auge. Das schafft Vertrauen und gibt Ihnen die Sicherheit, die richtige Entscheidung zu treffen. Viele mittelständische Unternehmer haben mit unserer Hilfe bereits ihr Unternehmen erfolgreich verkauft oder neue Firmen übernommen – stets mit dem Gefühl, optimal beraten zu sein.
Wenn auch Sie über einen Unternehmenskauf oder -verkauf nachdenken – sei es aus strategischen Gründen, im Zuge einer Nachfolge oder zur Realisierung von stillen Reserven – sprechen Sie uns gerne an. Ein erstes Beratungsgespräch kann oft schon wertvolle Hinweise liefern und die Weichen richtig stellen. Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, der Ihre Sprache spricht und Ihre Ziele versteht. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch – wir begleiten Sie engagiert, diskret und erfolgreich bei Ihrem Vorhaben.
UNSER TEAM
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Wir bei KAPP.EBELING verstehen, dass rechtliche Angelegenheiten oft komplex und herausfordernd sind. Deshalb setzen wir uns mit Engagement und Fachkompetenz für Ihre Anliegen ein. Um Ihnen bestmöglich zur Seite zu stehen, bitten wir Sie, das beigefügte Formular sorgfältig auszufüllen. Ihre Angaben ermöglichen es uns, uns effizient und gezielt mit Ihrem Fall auseinanderzusetzen.
Sobald wir Ihr ausgefülltes Formular erhalten haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um die nächsten Schritte zu besprechen. Ihr Vertrauen ist uns wichtig, und wir sind bestrebt, Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung zu bieten.
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