Testament & Erbvertrag

Die Errichtung und Gestaltung einer letztwilligen Verfügung (Testament und Erbvertrag) ist eine wichtige und persönliche Entscheidung für Ihre Nachfolgeplanung. Soweit keine letztwillige Verfügung errichtet wurde, gilt die gesetzliche Erbfolge. Gesetzlich erben zunächst die Abkömmlinge des Erblassers (Erben der 1. Ordnung) und – soweit vorhanden – der Ehepartner. Soweit es mehr als einen Erben gibt, entsteht eine sog. Erbengemeinschaft. Dieses Ergebnis entspricht in vielen Fällen jedoch nicht oder nicht vollständig den Bedürfnissen und Wünschen der Beteiligten.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie?

Im Wesentlichen bestehen zwei Möglichkeiten eine letztwillige Verfügung zu errichten, entweder durch Testament oder Erbvertrag.

Testamente werden in der Regel durch den Erblasser allein errichtet und können jederzeit von diesem widerrufen werden. Eine Ausnahme davon bildet das sog. gemeinschaftliche Testament. Dieses kann ausschließlich durch Ehepartner gemeinsam errichtet werden. Zudem ist der Grundsatz der freien Widerrufbarkeit nach dem Tod eines Ehepartners eingeschränkt, wenn dieser Fall testamentarisch nicht bedacht worden ist.

Die bekannteste Form des gemeinschaftlichen Testamentes ist das sog. „Berliner Testament“. Hierunter versteht man die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten und Schlusserbeneinsetzung der gemeinsamen Kinder.

Erbverträge werden wiederum von mehreren Personen geschlossen und können nur durch alle Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden. Diese bieten sich daher insbesondere bei einer Nachfolgegestaltung der gesamten Familie an.

Form

Testamente können handschriftlich oder notariell errichtet werden. Notarielle Testamente haben den Vorteil, dass sie regelmäßig die Beantragung eines Erbscheins, der beispielsweise für die Grundbuchberichtigung nach dem Erbfall benötigt wird, entbehrlich machen. Damit werden Zeit und Kosten bei der Abwicklung des Nachlasses gespart. Weiterhin besteht nahezu kein Verlust- oder Fälschungsrisiko, da das notarielle Testament in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben wird. Ein Erbvertrag kann ausschließlich notariell geschlossen werden.

Gestaltung und Inhalt

Bei der Gestaltung von Testamenten sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere die Versorgung der hinterbliebenen Angehörigen, das Ausnutzen von steuerlichen Freibeträgen und bestehende Pflichtteilsrechte. Es müssen die jeweiligen persönlichen und finanziellen Verhältnisse beachtet werden, um individuelle Lösungen zu entwickeln.

Unternehmensnachfolge

Besondere Komplexität kann die Nachfolgeplanung bei größerem Vermögen und/oder bei Unternehmensbeteiligungen haben. Bei der Unternehmensnachfolge stehen insbesondere die langfristige Sicherung und Fortführung des Unternehmens, die Reduzierung von Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen sowie die Optimierung der steuerlichen Belastung im Fokus. Die Umsetzung dieser Ziele erfordert ein Zusammenspiel der erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen.

Die Unternehmensnachfolge ist seit Gründung der Kanzlei ein klassischer Schwerpunkt. Kapp.Ebeling ist spezialisiert auf die Gestaltung von steueroptimierten Unternehmensnachfolgen und hat in diesem Bereich langjährige Erfahrung vorzuweisen. Unser Team ist fachlich hochkompetent und bietet Ihnen eine ganzheitliche und individuelle Beratung.

Möchten Sie Ihre Nachfolge planen oder haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Laden Sie als Vorbereitung auf einen Besprechungstermin gerne unsere Checkliste Testament herunter.

Kontaktformular

Wir bei KAPP.EBELING verstehen, dass rechtliche Angelegenheiten oft komplex und herausfordernd sind. Deshalb setzen wir uns mit Engagement und Fachkompetenz für Ihre Anliegen ein. Um Ihnen bestmöglich zur Seite zu stehen, bitten wir Sie, das beigefügte Formular sorgfältig auszufüllen. Ihre Angaben ermöglichen es uns, uns effizient und gezielt mit Ihrem Fall auseinanderzusetzen.

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