Finanzgerichtliche Verfahren

Finanzgerichtliche Verfahren sind komplex und erfordern spezialisiertes Know-how. Steuerliche Streitigkeiten, die sich nicht außergerichtlich lösen lassen, enden vor dem Finanzgericht, wo strenge verfahrensrechtliche Regeln gelten. Traditionelle Steuerberater vermeiden oft solche Klageverfahren, da das steuerliche Verfahrensrecht kompliziert und unübersichtlich ist. Durch mangelnde Routine können Formfehler passieren, die ohne Entscheidung in der Sache zum Prozessverlust führen. Hier zahlt sich Spezialisierung aus: Wir verfügen über Erfahrung und Fachwissen, um Ihre Rechte vor dem Finanzgericht effektiv durchzusetzen. Als Steuerexperten mit juristischer Expertise entwickeln wir tragfähige Argumente im sich stetig wandelnden Steuerrecht und präsentieren sie überzeugend vor Gericht.

Außergerichtliche Rechtsbehelfe: Einspruch und Aussetzung der Vollziehung

Bevor der Klageweg beschritten wird, steht meist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf: der Einspruch gegen den Steuerbescheid. Dieser Einspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden. Im Einspruchsverfahren prüft die Finanzbehörde den Fall erneut. Wichtig zu wissen: Weder Einspruch noch Klage haben aufschiebende Wirkung – die festgesetzte Steuer ist trotz laufendem Verfahren zunächst zu zahlen. Deshalb stellen wir bei strittigen Bescheiden einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV). Wird diesem stattgegeben, muss die strittige Steuer vorläufig nicht entrichtet werden.

Die Aussetzung der Vollziehung beantragen wir sowohl bei der Finanzverwaltung als auch – falls nötig – beim Finanzgericht. Zunächst entscheidet das Finanzamt auf unseren AdV-Antrag. Lehnt das Finanzamt ab oder zögert es die Entscheidung hinaus, können wir noch im laufenden Einspruchsverfahren das Finanzgericht um AdV ersuchen. Das Gericht prüft dann, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen oder ob die Vollziehung eine unzumutbare Härte darstellt. Durch solche Anträge schützen wir Ihre Liquidität und verhindern unbillige Nachteile, während wir den Fall in Ruhe weiterfechten.

Klage vor dem Finanzgericht

Bleibt der Einspruch erfolglos – ergeht also eine ablehnende Einspruchsentscheidung – ist der Weg zum Finanzgericht eröffnet. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Einspruchsentscheidung beim zuständigen Finanzgericht eingereicht werden. In dieser Klageschrift benennen wir das Finanzamt als Beklagten, den angefochtenen Steuerbescheid sowie die Einspruchsentscheidung. Die ausführliche Klagebegründung können wir initial oder innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist nachreichen. Dabei gilt: Alle relevanten Tatsachen und Beweismittel müssen spätestens im Verfahren vor dem Finanzgericht vorgebracht werden, da in einem späteren Revisionsverfahren nur noch Rechtsfragen geprüft werden und der vom Finanzgericht festgestellte Sachverhalt zugrunde gelegt wird. Wir achten daher penibel darauf, den Sachverhalt vollständig und nachvollziehbar darzustellen und mit fundierten rechtlichen Argumenten zu untermauern.

Ein Finanzgerichtsprozess besteht überwiegend aus schriftlichem Schriftsatzwechsel zwischen den Parteien. Gegebenenfalls kommt es zur mündlichen Verhandlung, in der wir Ihre Position vor den Richtern vertreten. Risiken: Eine Verschlechterung zu Ihren Ungunsten ist ausgeschlossen – das Gericht darf die Steuer nicht höher festsetzen, als vom Finanzamt festgelegt („Verböserungsverbot“). Das Kostenrisiko beschränkt sich im Wesentlichen auf die Gerichtskosten und ggf. die Kosten für Rechtsbeistand, falls der Fall verloren geht. Chancen: Die Erfolgsaussichten vor dem Finanzgericht sind durchaus intakt. Beispielsweise endeten beim Finanzgericht Münster im Jahr 2024 rund 52 % der erledigten Verfahren vollständig oder teilweise zugunsten der Steuerpflichtigen. Interessant dabei: Nur ca. 20 % der Fälle wurden durch Urteil entschieden – in der Mehrzahl kam es vorher zu einer Einigung oder der Fiskus lenkte ein. Dies zeigt, dass gut begründete Klagen oft Bewegung in festgefahrene Positionen bringen. Mit unserer Erfahrung in Finanzgerichtsprozessen sorgen wir dafür, dass Fristen gewahrt werden (z.B. Klagefrist, Begründungsfristen) und kein Formfehler Ihren Anspruch vereitelt.

Revision und Nichtzulassungsbeschwerde

Die Finanzgerichte sind erstinstanzlich. Gegen ihr Urteil gibt es als Rechtsmittel nur die Revision – zuständig ist der Bundesfinanzhof (BFH) in München – oder, falls die Revision vom Finanzgericht nicht zugelassen wurde, die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision. Ein klassisches Berufungsverfahren (mit neuer Tatsachenwürdigung) existiert im Steuerprozess nicht. Revision bedeutet, dass der BFH das erstinstanzliche Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Allerdings muss entweder das Finanzgericht in seinem Urteil die Revision zulassen, oder der BFH muss sie auf Beschwerde hin nachträglich zulassen. Schweigt das Finanzgericht zur Zulassung, gilt die Revision als abgelehnt.

Wurde die Revision nicht zugelassen, bleibt nur der Weg der Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) zum BFH, um doch noch eine Revision zu erreichen. Dieses Verfahren ist hochkomplex und an strenge Anforderungen gebunden. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen FG-Urteils einzulegen und binnen zwei Monaten zu begründen. Die Begründung einer NZB erfordert besonderes Spezialwissen, da nur bestimmte Zulassungsgründe zählen (z.B. grundsätzliche Bedeutung, Divergenz in der Rechtsprechung oder schwerwiegende Verfahrensfehler). Ein häufiger Fehler weniger erfahrener Prozessvertreter ist, die NZB inhaltlich wie eine Revision zu behandeln – dabei geht es in diesem Stadium nur darum, den BFH von der Notwendigkeit einer Revision zu überzeugen. Wir haben Erfahrung mit solchen Beschwerdeverfahren und kennen die hohen Anforderungen des BFH genau. Das ist wichtig, denn die Erfolgsquote von NZB-Verfahren ist gering (nur rund 15 % werden zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden). Durch eine gezielte und kenntnisreiche Begründung maximieren wir Ihre Chance, dass der BFH den Fall annimmt und in der Revision das Fehlurteil der Vorinstanz korrigiert.

Typische Streitfälle und unsere Unterstützung

In finanzgerichtlichen Verfahren stehen häufig komplexe steuerliche Sachverhalte von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite im Mittelpunkt. Unsere Kanzlei übernimmt daher typischerweise Verfahren mit hohem Streitwert, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Komplexität eine besonders umsichtige Vorgehensweise erfordern. Dazu zählen beispielsweise Hinzuschätzungen des Finanzamts im Rahmen von Betriebsprüfungen bei bargeldintensiven Betrieben aus der Gastronomie, dem Einzelhandel oder dem medizinischen Bereich sowie Vorwürfe verdeckter Gewinnausschüttungen in komplexen Holding- und Konzernstrukturen. Wir vertreten unsere Mandanten außerdem in Streitigkeiten um die steuerliche Anerkennung grenzüberschreitender Gestaltungen. Auch komplexe Umwandlungen – etwa Spaltungen oder Einbringungen – mit steuerlicher Rückwirkung begleiten wir mit unserer Expertise durch alle Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit.

Betrifft der Konflikt die Umsatzsteuer, stehen wir unseren Mandanten zur Seite, wenn zum Beispiel der Vorsteuerabzug bei größeren Investitionen versagt wurde oder die umsatzsteuerliche Einordnung gemischt genutzter Objekte strittig ist. Im Bereich der Gewerbesteuer unterstützen wir unsere Mandanten unter anderem bei der Abwehr gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen, die insbesondere bei Immobilien- oder Leasinggesellschaften relevant sind. Wir wissen, wie viel in all diesen Fällen für unsere Mandanten auf dem Spiel steht. Daher stimmen wir uns eng mit ihren steuerlichen Beratern ab und entwickeln eine sorgfältige Prozessstrategie, um die Rechte unserer Mandanten vor den Finanzgerichten mit der notwendigen Entschlossenheit und Fachkompetenz zu vertreten.

Unabhängig vom Thema des Falls gilt: Wir analysieren die Rechtslage sorgfältig und schöpfen alle rechtlichen Mittel aus – vom Einspruch über einstweilige Anträge (wie AdV) bis zur Klage und gegebenenfalls Revision.

Selbst vermeintlich aussichtslose Fälle können durch eine kreative juristische Aufarbeitung und stringente Argumentation zu Erfolgen führen. Als spezialisiertes Team (Steuerberater und Rechtsanwälte mit Fokus auf Steuerrecht) stehen wir Ihnen in allen Verfahrensstadien zur Seite. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit der Finanzbehörde, führen notwendige Einspruchs- und Klageverfahren und vertreten Ihre Interessen engagiert vor Gericht. Sollte es erforderlich sein, führen wir auch Revisionen vor dem Bundesfinanzhof und kümmern uns um Nichtzulassungsbeschwerden, falls die Revision zunächst verweigert wurde. Wir führen derartige finanzgerichtliche Verfahren routiniert durch – von der ersten Einspruchsbegründung bis zur letzten Instanz. Dabei behalten wir stets Ihr wirtschaftliches Interesse im Blick und streben die für Sie bestmögliche Lösung an, sei es ein vorteilhafter Vergleich oder ein richtungsweisendes Urteil zu Ihren Gunsten.

Steuerstreitigkeiten vor Finanzgericht und BFH sind anspruchsvoll, aber mit dem richtigen Spezialisten an Ihrer Seite müssen Sie den Gang durch die Instanzen nicht scheuen. Wir sorgen dafür, dass Ihr gutes Recht mit Nachdruck vertreten wird – damit Sie sich gegenüber dem Finanzamt erfolgreich durchsetzen können.

Kontaktformular

Wir bei KAPP.EBELING verstehen, dass rechtliche Angelegenheiten oft komplex und herausfordernd sind. Deshalb setzen wir uns mit Engagement und Fachkompetenz für Ihre Anliegen ein. Um Ihnen bestmöglich zur Seite zu stehen, bitten wir Sie, das beigefügte Formular sorgfältig auszufüllen. Ihre Angaben ermöglichen es uns, uns effizient und gezielt mit Ihrem Fall auseinanderzusetzen.

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