Was ist ein Erbschein?
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis über die Erbfolge und damit eine öffentliche Urkunde. Das zuständige Nachlassgericht erteilt auf Antrag einen Erbschein und bescheinigt damit, wer Erbe geworden ist. Der Erbschein legitimiert die Erben im Rechts- und Geschäftsverkehr und dient somit als Nachweis der Erbenstellung gegenüber Dritten. Der Erbanfall ist jedoch vollkommen unabhängig vom Erbschein und vollzieht sich automatisch durch den Erbfall, d.h. Sie brauchen keinen Erbschein um Erben zu sein.
Wann wird ein Erbschein benötigt?
Ein Erbschein muss nicht zwingend nach einem Erbfall beantragt werden. Insbesondere wenn ein notarielles Testament und/oder eine über den Tod hinausgehende Vollmacht des Erblassers bestehen, kann die Beantragung eines Erbscheines entbehrlich sein. Soweit ein handschriftliches Testament vorhanden ist oder die gesetzliche Erbfolge eingreift, wird ein Erbschein regelmäßig als Nachweis der Erbenstellung im Rechtverkehr erforderlich sein.
Wo und wann wird ein Erbschein beantragt?
Der Erbschein kann beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar beantragt werden. Vorteilhaft ist die Beantragung über einen Notar, da dieser bereits die Erbfolge prüft und dafür Sorge trägt, dass alle erforderlichen Dokumente eingereicht werden.
Welche Dokumente sind erforderlich?
Der Erbscheinsantrag muss diverse Angaben über den Erblasser und die Erben enthalten, welche sich aus § 352 FamFG ergeben. Die konkreten Angaben ergeben sich aus unserer Checkliste Erbschein. Weiterhin müssen dem Erbscheinsantrag folgende öffentliche Urkunden als Nachweis beigefügt werden: Die Sterbeurkunde des Erblassers, die Geburtsurkunden der Erben und ggf. die Eheurkunde des Erblassers. Zudem muss der Antragsteller die Richtigkeit der Angaben regelmäßig an Eides statt versichern.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für die Erteilung eines Erbscheins sind abhängig vom Nachlasswert. Sowohl das Nachlassgericht als auch der Notar bestimmen die Kosten nach dem reinen Nachlasswert, d. h. der Verkehrswert des gesamten Nachlasses abzüglich der zum Todeszeitpunkt vorhandenen Erblasserschulden. Die Notarkosten unterliegen zusätzlich der Umsatzsteuer.
Das Erbscheinverfahren
Mit der Antragstellung beginnt das Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht. Nach Eingang des Erbscheins hat das Nachlassgericht sämtliche erforderliche Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln. Weiterhin wird allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben, zu dem Erbscheinsantrag Stellung zu nehmen. Soweit im Erbscheinsverfahren Streitigkeiten zwischen den Erben über das Bestehen des Erbrechts entstehen, ist eine anwaltliche Vertretung ratsam. KAPP.EBELING vertritt Sie auch im Erbscheinverfahren.
Europäisches Nachlasszeugnis
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann es erforderlich sein, ein Europäisches Nachlasszeugnis zu beantragen, da ein deutscher Erbschein im Ausland regelmäßig nicht als Nachweis der Erbenstellung akzeptiert wird. Das Europäische Nachlasszeugnis wird in den Mitgliedsstaaten als Legitimation der Erben anerkannt. Die Wirksamkeit ist grundsätzlich auf 6 Monate beschränkt.
Möchten Sie einen Erbschein beantragen oder fragen sich, ob Sie einen Erbschein benötigen? Dann vereinbaren Sie Ihren individuellen Beratungstermin. Als Vorbereitung auf den Beratungstermin laden Sie gerne unsere Checkliste Erbschein herunter.
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