- Entstehung
Die Kanzlei KAPP.EBELING. wurde 1949 von Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Reinhard Kapp in Hannover gegründet. - Schwerpunkte
Unsere Sozietät ist eine Spezialkanzlei, die sich seit ihrer Gründung auf das Steuerrecht und nachfolgend auf die damit verbundenen Rechtsgebiete des Erbrechts, Gesellschaftsrechts und des Stiftungsrechts konzentriert und bewusst beschränkt hat. Ausdruck des wissenschaftlichen Anspruchs auf vorgenannten Rechtsgebieten sind insbesondere auch die beiden folgenden von den Partnern der Sozietät seit Jahrzehnten verfassten und laufend aktualisierten Standardwerke:- Kapp/Ebeling, Kommentar zum Erbschaftsteuergesetz
- Ebeling/Geck, Handbuch der Erbengemeinschaft
Sieben Rechtsanwälte sind aktuell in der Kanzlei tätig – fünf zudem auch als Notar.
- Philosophie
Unsere Kanzlei versteht sich als moderner und kreativ denkender dienstleistender Berater. Die Basis unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes: Eine sorgfältig vollzogene Sachverhaltsanalyse, die intensive Prüfung rechtlicher und wirtschaftlicher Möglichkeiten einschließlich ihrer jeweiligen steuerlichen Konsequenzen mit dem Ziel der Entwicklung eines optimierten Lösungsansatzes. - Beratungsansatz
Wir bieten einen interdisziplinären und ganzheitlichen persönlichen Beratungsansatz, der der Komplexität der Themenfelder Steuerrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht gerecht wird. - Beratungsphilosophie
Unsere Beratung beruht auf hoher fachlicher Kompetenz und einem ausgeprägten Engagement der Partner; die individuelle persönliche Betreuung ausschließlich durch Partner ist uns wichtig. Möglich ist diese Beratungs- und Servicequalität nur durch unsere Spezialisierung auf die vorstehend umrissenen Tätigkeitsfelder. Auf eine Ausdehnung unserer Tätigkeit auf weitere Rechtsgebiete oder den Zusammenschluss mit anderen Sozietäten wird deshalb bewusst verzichtet. Selbstverständlich empfehlen wir unseren Mandanten auch kompetente Kollegen außerhalb unseres Tätigkeitsbereiches. Die Partner unserer Sozietät sind hervorragend vernetzt und verfügen über vielfältige Kontakte und wirtschaftliche Erfahrungen auch aus ihrer Tätigkeit als Aufsichts- und Beiräte mittelständischer Unternehmen.